Arbeits- und Sozialrecht


Viel zu wenige Arbeitnehmer wissen, dass sie lediglich binnen einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen können, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen zu lassen.
Darüber hinaus befinden sich in vielen Arbeitsverträgen und/oder den einschlägigen Tarifverträgen Klauseln, wonach Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis binnen einer sehr kurzen Frist verfallen, wenn sie nicht schriftlich und teilweise dann im zweiten Schritt sogar gerichtlich geltend gemacht werden. Auch diese Ausschlussklauseln sind den meisten Arbeitnehmern nicht bekannt. Viele monieren nach Erhalt einer falschen Gehaltsabrechnung nur mündlich beim Arbeitgeber, dass sie ihr Gehalt nicht vollständig erhalten haben und lassen sich ebenso mündlich vertrösten. Beschreiten sie dann später doch den Weg zum Anwalt, muss dieser ihnen mitteilen, dass ihre Ansprüche zwar grundsätzlich berechtigt, aber vermutlich nicht mehr durchsetzbar sind.

  • Beratung und Vertretung in kündigungsschutzrechtlichen Belangen;
  • Überprüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen;
  • Tarifvertragsrecht;
  • Überprüfung und Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen;
  • Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen bei Betriebsübergängen;
  • Durchsetzung von Rentenansprüchen im Falle von vollständiger und teilweiser Erwerbsminderung;
  • Beratung in Belangen der Gewährung von Arbeitslosengeld I/II;
  • Überprüfung von Arbeitsverträgen im Hinblick auf die Regelung der AGB;
  • Antidiskriminierung und Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).