Unfallsachen


Häufig nehmen die Mandanten nur dann den Anwalt in Anspruch, wenn die Schuldfrage an einem Unfall ungeklärt ist. Vielen ist unbekannt, dass die Rechtsprechung den Unfallgeschädigten so stellt, als wäre der Unfall nicht geschehen. Dies beinhaltet, dass auch bei einer eindeutigen Klärung der Schuldfrage und einem vollständigen Anerkenntnis des Unfallverursachers, die anfallenden Kosten begleichen zu wollen, der Geschädigte gleichwohl einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung beauftragen darf, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen.

  • Abwicklung aller zivilrechtlicher Ansprüche inklusive Schmerzensgeld
  • Korrespondenz mit Gegnern, Behörden und Versicherungen
  • Akteneinsicht in Ermittlungsakten und Vertretung bei strafrechtlichen Verfahren