Familienrecht


Nach meiner Auffassung bedarf das Familienrecht wegen der meist sehr komplexen und vielfältigen Problemstellungen zunächst einer persönlichen Unterredung. Gleichwohl gibt es Fälle, in denen dies entbehrlich ist, nämlich wenn die Parteien sich bereits einvernehmlich getrennt haben und sicher sind, dass sie sich ohne großen Aufwand scheiden lassen wollen.
Der Scheidungsantrag kann grundsätzlich nur von einem Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht werden, so dass zumindest einer der Ehegatten einen Rechtsanwalt als Beistand benötigt. Voraussetzung für die Einleitung einer Scheidung ist, dass das Trennungsjahr abgeschlossen ist und beide Parteien einvernehmlich geschieden werden möchten.

  • Scheidung;
  • Unterhaltsstreitigkeiten bzgl. Kindes- und Ehegattenunterhalt;
  • Sorgerechtsauseinandersetzung;
  • Regelung des Umgangs mit einem Kind;
  • Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten;
  • Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung und späterer Abänderung.